Home Office statt Büro

Das Homeoffice bietet dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber Vorteile. Die Unternehmen sparen Miete einer Bürofläche, wenn sich der Arbeitnehmer zu Hause ein Büro einrichtet. Bei Mitarbeitern stößt das Homeoffice ebenfalls auf große Zustimmung. Der häusliche Arbeitsbereich gewährt Freiheiten, die sie im externen Büro nicht finden. Angestellte mit kleinen Kindern schätzen diese Möglichkeit, ihren Beruf und die Familie zu vereinbaren.

Gesetzliche Regelungen für das Homeoffice

Während eines Bewerbungsgesprächs spricht der Arbeitnehmer am besten an, wenn er gerne von zu Hause aus arbeitet. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht, wenn der Arbeitgeber sich nicht darauf einlässt. Häufig finden sich solche Regelungen im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen. In manchen Fällen arbeitet der Mitarbeiter ein paar Monate fest im Büro, bevor er seine Arbeit im Homeoffice verrichtet. Diese Vorgaben schaffen klare Verhältnisse, die der Angestellte andernfalls selbstständig aushandelt. Bei solchen Verhandlungen spielen Arbeitszeiten und Stundenzahlen eine wichtige Rolle.

Auch finanziell stellt sich die Frage nach den Verantwortungen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Gibt es im Homeoffice einen Firmen-Laptop oder den eigenen Rechner? Wer trägt die Kosten für die Telefonrechnung oder den Internetzugang? Bezahlt die Firma die Geräte und Büroeinrichtung des Homeoffice anteilig? Bei Heimarbeit nach Betriebsvereinbarung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber sich an den Kosten des Home Office beteiligt. Ein gesetzlicher Anspruch besteht wiederum nicht.

Die Einrichtung für das Homeoffice

Für regelmäßige Heimarbeiter empfiehlt sich ein eigenes Arbeitszimmer. Das Arbeiten am Küchentisch oder auf dem Sofa verleitet dazu, sich mit anderen Dingen zu beschäftigen. Auch der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gehört zu den Aspekten, die für ein eigenes, abschließbares Arbeitszimmer sprechen. So minimiert der Arbeitnehmer das Risiko, dass er wichtige Unterlagen außerhalb des Büros verlegt oder verliert. Bei der Einrichtung achtet der Heimarbeiter auf eine arbeitsschutzrechtlich vorgesehene Mindestgröße des Schreibtisches und auf einen höhenverstellbaren Bürostuhl.

Das wichtigste Gerät neben dem Computer stellt der Drucker dar. Der Canon Pixma IX6850 gibt als Farb-Tintenstrahldrucker auch Grafiken und Schaubilder in verschiedenen Farben perfekt wider. Der edel aussehende Drucker erweist sich mit Windows und Mac als kompatibel. Er unterstützt Mobil-Betriebssysteme und druckt bequem Dokumente vom Smartphone aus. Bei Tonerdumping findet der Anwender günstiges Verbrauchsmaterial in Form von Tinte und Toner.

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